Mit der vdw aktuell 10/2021 haben wir Sie informiert, dass das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz zum geplanten Termin am 01.12.2021 in Kraft tritt. Im Rahmen der TKG-Novelle möchten wir Sie aus aktuellem Anlass über sehr kurzfristige Angebote zum Glasfasernetzausbau von Telekommunikationsdienstleistern informieren.
Schon seit einiger Zeit kommen Deutsche Telekom und andere Telekommunikationsunternehmen auf Wohnungsunternehmen zu und bieten unter sehr kurzer Fristsetzung eine „kostenfreie” Ausstattung der Gebäude mit Glasfasernetzen an. Hierzu wurde bereits empfohlen, sich keinesfalls unter Zeitdruck setzen zu lassen .
Vielmehr sind die Angebote im Einzelfall zu prüfen sowie die derzeitige technische Ausstattung und vertragliche Situation des Wohnungsunternehmens und des neu angebotenen Vertragswerks zu beurteilen. Insbesondere muss vor der Errichtung eines Glasfasernetzes strategisch überlegt werden, mit welchem Partner und auf der Basis welchen Versorgungsmodells die Versorgung erfolgen soll.
Nach aktueller Bewertung weisen zum Beispiel von der Telekom angebotene Verträge teilweise erhebliche Regelungslücken auf. So geht aus den kurzen Texten im Regelfall nicht klar hervor,
– ob damit nur der Anschluss des Gebäudes oder auch der
Anschluss von Wohnungen gestattet wird,
– ob die Telekom nur den Anschluss einzelner Wohnungen/Telekomkunden oder tatsächlich aller Wohnungen beabsichtigt,
– welcher technischer Standard (z. B. Anzahl der Fasern) und welche Zeiträume geplant sind,
– wie Instandsetzung, Betrieb und Wartung geregelt sind.
Wohnungsunternehmen sind also weiterhin gut beraten, sich an die für das Unternehmen bisher geltenden Gepflogenheiten und Regeln für Preisabfragen und Ausschreibungen zu halten. Bei Bedarf sollten bei Anbietern umfassende, individuelle Angebote angefordert werden, die den bisherigen Vertragsstandards entsprechen.
Der GdW hat angesichts der zahlreichen Schreiben mit unangemessen kurzer Fristsetzung an Wohnungsunternehmen bereits ein Gespräch mit der Telekom geführt und klargestellt, dass Kommunikation und angebotene Verträge nicht dem Standard und den Anforderungen an eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit professionellen Gebäudeeigentümern entsprechen. Die Telekom hat u. a. eine Anpassung ihrer überwiegend automatisierten Prozesse zugesagt. Über Details werden wir zeitnah informieren.