Am 11.08. fand in Düsseldorf die erste Verhandlungsrunde zum Vergütungstarifvertrag statt. Die Gewerkschaften hatten – wie zu erwarten war – den bestehenden Vergütungstarifvertrag zum 31.10.2021 gekündigt. Die ursprünglichen Forderungen der Gewerkschaften wurden vom AGV-Verbandsausschuss bewertet und eine Gegenposition entwickelt. Die Tarifkommission hat den Gewerkschaften danach deutlich gemacht, dass die gestellten Forderungen, was die angestrebten Vergütungserhöhungen angeht, für die Unternehmen der Branche perspektivisch nicht leistbar sind. Die Tarifkommission hat eine Laufzeit des Tarifvertrages von mindestens 24 Monaten gefordert. Nach intensiver und konstruktiver Diskussion haben die Tarifkommission des Arbeitgeberverbandes und die Gewerkschaften am 17.08.2021 in Frankfurt erneut verhandelt.

Dabei haben sich die Tarifvertragsparteien dann auf folgende Eckpunkte für einen Tarifabschluss verständigt:

  1. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit vom 01.11.2021 bis 31.12.2023.
  2. Die Löhne und Gehälter werden zum 01.11.2021 um 2,9 Prozent, aufgerundet auf volle 5,00 Euro, erhöht.
  3. Die Löhne und Gehälter werden zum 01.01.2023 um 2,1 Prozent, aufgerundet auf volle 5,00 Euro, erhöht.
  4. Die Ausbildungsvergütungen werden in jedem Ausbildungsjahr zum 01.11.2021 um 50,00 Euro und zum 01.01.2023 um weitere 50,00 Euro erhöht.
  5. Es wird eine beiderseitige Erklärungsfrist von vier Wochen bis zum 14.09.2021 vereinbart.
  6. Die Tarifparteien nehmen, beginnend am 05.10.2021, Gespräche zur Schaffung einer Regelung auf, nach der zukünftige Tariferhöhungen (ab 2023) in Urlaub umgewandelt werden können.

Die Tarifsteigerung zum 01.11.2021 beläuft sich im Hinblick auf die 14-monatige Laufzeit tarifmathematisch auf ca. 2,5%. Die Ausbildungsvergütungen sind zur Stärkung der Attraktivität des Ausbildungsberufes überproportional erhöht worden. Die Laufzeit von 26 Monaten gibt den Unternehmen Planungssicherheit.

Die Tarifkommission hat den Gewerkschaften zugesagt, im Kontext mit den gewünschten Möglichkeiten zur Umwandlung von Tarifentgelt (z.B. für ein Jobrad) auch über ein mögliches Modell zur Umwandlung von künftigen Tariferhöhungen in Freizeit zu sprechen.

Dem Tarifergebnis müssen die großen Tarifkommissionen der Gewerkschaften und der Verbandsausschuss des Arbeitgeberverbandes bis zum 14.09.2021 zustimmen. Sollten die Zustimmungen erfolgen, erhalten die Mitglieder des AGV Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft e.V. unmittelbar danach die ab 01.11.2021 gültigen Lohn- und Gehaltstabellen.

Wir werden Sie nach Abschluss des Tarifergebnisses zeitnah informieren.