Mit der am 25.06.2021 vom Bundesrat beschlossenen Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz gelten erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für den Einsatz mineralischer Abfälle wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter. Die Mantelverordnung umfasst verschiedene Rechtstexte: Eine neu eingeführte Ersatzbaustoffverordnung sowie die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Außerdem werden die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung angepasst.
Um die Nachfrage nach Ersatzbaustoffen zu stärken und rechtsverbindliche Qualitätsstandards bundesweit zu vereinheitlichen, führt die Bundesregierung mit der Mantelverordnung erstmals eine Ersatzbaustoffverordnung ein. Sie legt Standards für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe für ganz Deutschland einheitlich fest. Private und öffentliche Bauherren sollen nun qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe einfach und rechtssicher verwenden können. So sollen künftig in Deutschland häufiger recycelte Baustoffe zum Einsatz kommen.
Nachdem die Mantelverordnung im Mai 2017 vom Bundeskabinett erstmals beschlossen wurde, hat der Bundesrat im November 2020 umfangreiche Maßgaben beschlossen, die von der Bundesregierung übernommen und weiterentwickelt wurden. Die abschließende Befassung der Mantelverordnung im Deutschen Bundestag fand am 10. Juni 2021 statt. Mit der am 25.06.2021 erfolgten Verabschiedung durch den Bundesrat kann die Mantelverordnung in Kraft treten. Die Mantelverordnung tritt erst zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft, um allen Betroffenen Zeit zu geben, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Wir werden Sie über die neuen Anforderung für die Wohnungswirtschaft zeitnah informieren.