Über die geplante Reform der Mietspiegel und deren Erstellung hatten wir in den letzten Monaten schon mehrfach berichtet. Nach dem ursprünglichen Zeitplan hätte das Mietspiegelreformgesetz schon im Mai 2021 in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden sollen. Nun hat es ca. zwei Wochen länger gedauert, und das Gesetzesvorhaben hat den Schluss der gesetzgeberischen Arbeitsphase des Bundestags vor der Sommerpause und der sich anschließenden Bundestagswahl im Herbst gerade noch abgepasst.
Die Verzögerung hat sich gelohnt, da in der Schlussphase durch die Arbeit des GdW mit dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz einige für die Wohnungswirtschaft nachteilige Aspekte aus der Gesetzesvorlage wieder entfernt werden konnten. Eine ganz neue Regelung besteht darin, dass künftig Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern zur Erstellung eines Mietspiegels verpflichtet sein werden. Um die Inhalte der Mietspiegel nicht zu verwässern, bleibt es nun doch dabei, dass die wissenschaftlichen Grundsätze, die bei der Mietspiegelerstellung zu Anwendung kommen, „anerkannt“ sein müssen. Die Möglichkeit der Begründung eines Mieterhöhungsverlangens im Rahmen der Vergleichsmietenerhöhung mit Vergleichswohnungen bleibt ebenfalls bestehen. Der Bindungszeitraum des Mietspiegels bleibt bei zwei Jahren, und wird nicht auf drei Jahre verlängert. Der Stichtagszuschlag bleibt ebenfalls.
Wir werden in einem eigens hierzu konzipierten Online-Seminar am 13.07.2021 die Einzelheiten zum Mietspiegelreformgesetz erläutern und auch die Bedeutung des Begriffs der ortsüblichen Vergleichsmiete untersuchen. Die künftige Bedeutung des Mietspiegels im Mietprozess wird ebenfalls ein lohnenswertes Thema sein.
Gerade im Vorfeld der kommenden Bundestagswahl ist im Rahmen der politischen Wahlkampfäußerungen sehr deutlich zu beobachten, dass die Möglichkeiten einer Begrenzung der Miethöhe in Form von „Mietendeckelungen“ sehr stark im Gespräch sind. Wir werden in diesem Zusammenhang auch auf die schon bestehenden Mietenbeschränkungen in Form der Mietpreisbremse, Kappungsgrenze und der neueren Beschränkungen der Modernisierungsumlage eingehen. Was haben wir hier noch zu erwarten? Hinzu kommt ein abrundender Überblick zu wesentlichen neuen BGH-Entscheidungen, sowie weiteren hochaktuellen mietrechtlichen Entwicklungen.