Der Bundestag hat am 24.06.2021 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes verabschiedet (wir berichteten, vdw aktuell 11/2021). Mit dem Gesetz wird das Ziel der Klimaneutralität um fünf Jahre auf 2045 vorgezogen. Der Weg dahin wird mit verbindlichen Zielen für die 20er und 30er Jahre festgelegt. Das Zwischenziel für 2030 wird von derzeit 55 auf 65 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 erhöht. Für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von 88 Prozent Minderung.

Die Klimaschutzanstrengungen sollen so bis 2045 fairer zwischen den jetzigen und künftigen Generationen verteilt werden. Dazu hatte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung Ende April aufgefordert.

Die Bundesregierung hat am 23.06.2021 im Rahmen des Haushalts 2022 ein Klimaschutz-Investitionsprogramm beschlossen, das erste Weichenstellungen für die Umsetzung des neuen Ziels vornimmt. Dabei steht auch der Gebäudesektor im Mittelpunkt. Das Programm sieht rund 5,5 Milliarden Euro für energieeffizientere Gebäude vor. Zusätzliche Mittel fließen unter anderem in die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG). Das beschlossene Klima-Programm ist Teil des Bundeshaushalts 2022, der in der kommenden Legislaturperiode beschlossen werden soll. Wir werden nach der Bundestagswahl über die weitere Entwicklung informieren.