Wie wir schon mehrfach berichtet haben, hat der Bundesgesetzgeber eine sehr grundlegende Reform des Mietspiegelrechts in Angriff genommen. Eigentlich hätte diese nach dem ursprünglichen Zeitplan schon im Mai dieses Jahres zum Ende kommen sollen. In der Schlussphase der Diskussionen auch im Kabinett wurde jetzt zu Gunsten der Wohnungswirtschaft noch ein sehr schöner Erfolg erzielt. Es wird in noch stärkerem Maße eine objektivere Mietspiegelerstellung sichergestellt. Auch wird die Bindungsfrist eines qualifizierten Mietspiegels nun doch nicht verlängert, sondern verbleibt, wie bisher auch, bei zwei bzw. vier Jahren. Eine im Verhältnis zur bisherigen Rechtsauffassung ganz weitreichende Veränderung besteht darin, dass nun Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern zur Erstellung eines Mietspiegels verpflichtet werden sollen.

Wohlgemerkt:
Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Es muss noch die parlamentarischen Hürden nehmen. Im Juli wird der VdW Bayern ein Seminar zu allen Fragen der Mietspiegelreform und der Bedeutung der Mietspiegel anbieten.