Am 1. Dezember 2020 ist die WEG-Reform in Kraft getreten. Mit der Neufassung ist das Wohnungseigentumsgesetz aus dem Jahr 1951 in wesentlichen Teilen modernisiert worden. Die Änderungen im WEG beinhalten Regelungen zu einer effizienteren Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaften und zur rechtlichen Erleichterung baulicher Veränderungen.
Die Neufassung des WEGs enthält folgende wichtige Eckpunkte:
– Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird neu konzipiert, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.
– Der Verwaltungsbeirat als Kontrollorgan wird gegenüber dem Verwalter gestärkt.
– Den Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern wird die Möglichkeit gegeben, die Verwaltung einem zertifizieren Verwalter zur übertragen, der seine Sachkunde in einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen hat.
– Die Online-Teilnahme an Versammlungen wird ermöglicht.
– Jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer erhält im Grundsatz einen Anspruch darauf, dass auf eigene Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchschutzes und dem Glasfaseranschluss gestattet werden.
Die zahlreichen Änderungen haben eine grundlegende Überarbeitung der Verwalterverträge für Wohnungseigentumsanlagen mit den entsprechenden Leistungsverzeichnissen erforderlich gemacht. Im Rahmen der Überarbeitung konnten erste Literaturhinweise aufgenommen werden. Überarbeitet wurde ferner der Mietvertrag für Garage und Stellplätze, in dem nun auch Regelungen zum Abstellen von elektrisch betriebenen Fahrzeugen aufgenommen wurden.
Von der Aktualisierung betroffen sind demnach:
Mat.-Nr. Titel 06536-0041 Verwaltervertrag für Wohnungseigentumsanlagen und 06536-0086 Mietvertrag für Garage und Stellplatz.
Die Vorlagen sind in gedruckter oder elektronischer Fassung erhältlich:
1)
Gedruckte Fassungen ab 14. Juni 2021 lieferbar
Die gedruckten Fassungen sind als Verpackungseinheiten à 20 Exemplare erhältlich. Die Bestellung ist online, per Telefon oder per E-Mail unter Angabe der Mat.-Nr. und des Titels möglich:
– Online: https://shop.haufe.de/
– Telefon: 0800 72 34 249 (kostenlos) oder
– E-Mail: service@haufe.de
2)
Online sind die Formulare und Verträge für die Wohnungswirtschaft ab sofort erhältlich In dem Portlet „Das ist neu!“ sind die Neuerungen jeweils als Synopse und Vertragstext „ausgeflaggt“. Die Datenbank „Formulare und Verträge für die Wohnungswirtschaft“ kann online über https://shop.haufe.de/prod/formulare-vertraege-fuer-wohnungswirtschaft bestellt werden. Mitglieder des GdW erhalten einen Preisvorteil von 10%.