Aus aktuellem Anlass bieten wir am 16. Juni 2021 zum oben genannten Thema ein Online-Seminar an.

Der Bundesgesetzgeber hat mit dem „Covid-Maßnahmengesetz“ (COVMG) aus dem März 2020 den Genossenschaften Hilfestellungen dergestalt gegeben, dass sie eine Versammlung auch schriftlich oder digital abhalten können. Der jüngst ergangene Beschluss des OLG Karlsruhe geht demgegenüber von der Unzulässigkeit solcher Gestaltungen einer Versammlung aus. Inzwischen wird auf Bundesebene an einer Klarstellung gearbeitet. In dieser Verwirrung stellen sich hauptsächlich die folgenden Fragen:

– Welche Möglichkeiten einer Versammlungsdurchführung gibt es im Jahr 2021?
– Welche Gestaltungen einer Versammlung sind in Zukunft denkbar?
– Vorteile und Nachteile der verschiedenen Wege
– Struktur und Ablauf schriftlicher und digitaler Versammlungen

Unser Referent Dr. Stefan Roth, Justiziar und Mitglied im Vorstand des VdW Bayern, vermittelt Ihnen umfangreiches Wissen über wesentliche Knackpunkte zu den aktuellen Geschehnissen rund um das Thema General- und Vertreterversammlungen während der Pandemie. Das Seminar richtet sich an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie an die Mitarbeiter einer eG.

Unter folgendem Link können Sie sich für das Online-
Seminar anmelden:
https://www.vdwbayern.de/kalender/online-seminar-neu-general-und-vertreterversammlungen-in-zeiten-von-kontaktbeschraenkungen-und-danach-wie-koennen-wir-heute-damit-umgehen-welche-wege-ergeben-sich-fuer-die-zukunft-nach-der-pandem/