Kabinett beschließt neues Klimagesetz mit Zusatzbelastung für Vermieter
VdW Bayern: Energetische Gebäudesanierung fördern nicht verhindern
München (12.05.2021) – Die bayerische Wohnungswirtschaft reagiert mit Unverständnis auf die am 12.05.2021 mit dem Klimaschutzgesetz von der Bundesregierung beschlossene CO2-Kostenaufteilung. Die 493 Mitgliedsunternehmen des VdW Bayern haben in den letzten zehn Jahren rund 2,5 Milliarden Euro in die energetische Sanierung ihrer Wohnungen investiert und dadurch zwei Drittel des Wohnungsbestandes modernisiert. „Durch eine CO2-Kostenaufteilung mit den Mietern fühlen sich gerade die sozial orientierten Wohnungsunternehmen ausgebremst“, sagt Verbandsdirektor Hans Maier. „Man hat das Gefühl, dass die Bundesregierung von der Praxis eines Wohnungsunternehmens nicht viel Ahnung hat.“ Der Verbandsdirektor nennt ein Beispiel. Der Mieter einer energetisch top sanierten Wohnung lässt im Winter bei laufender Heizung das Fenster gekippt und gönnt sich jeden Abend ein heißes Vollbad. An den entstanden CO2-Kosten soll sich künftig sein Vermieter mit der Hälfte beteiligen. „Das ist doch weltfremd“, kritisiert Maier.
Die Wohnungswirtschaft hätte Verständnis, wenn sich Vermieter mit unsanierten Wohnungen an den CO2-Kosten beteiligen müssen. „Aber alle Wohnungsvermieter über einen Kamm zu scheren senkt die Motivation der engagierten Unternehmen“, erklärt Maier. Gerade vor dem Hintergrund eines CO2-neutralen Gebäudebestandes bis 2045 sollte die Politik besser auf Anreize für Investitionen setzen und die Förderung von energetischen Maßnahmen im Gebäudebestand drastisch ausbauen. Eine Kostenaufteilung nach dem Gießkannenprinzip ist das falsche Signal.