Aus aktuellem Anlass bieten wir am 09. Juni 2021 zum oben genannten Thema ein Online-Seminar an.

Das am 1. November 2020 in Kraft getretene WEMoG hat neben weiteren vielfältigen Änderungen auch Anpassungen des § 24 WEG vorgenommen, welche die Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen betreffen, und angesichts der weiterhin bestehenden Einschränkungen durch das Pandemiegeschehen für die Praxis von zunehmendem Interesse sind. Dabei rückt insbesondere die Frage einer möglichen Durchführung von Online- bzw. Hybridversammlungen in den Vordergrund.

Folgende Inhalte erwarten Sie:

– rechtliche Änderungen für die Einberufung der Versammlung, Frist und Form
– geänderte Möglichkeiten zur Einberufung durch Eigentümer
– Wegfall des Mindestanwesenheitsquorums
– Möglichkeiten und Voraussetzungen der Durchführung von Online-Versammlungen und Hybrid-Versammlungen
– Verpflichtung des Verwalters zur Durchführung von Versammlungen trotz Pandemie?
– Änderungen zu den erforderlichen Stimmverhältnissen
– Änderungen für Vollmachten
– Erleichterungen und Voraussetzungen für das wirksame Zustandekommen von Umlaufbeschlüssen
– kein Wegfall der Beschlusssammlung

Während dem zweistündigen Online-Seminar vermittelt die Referentin RA’in Beate Heilmann umfassendes Wissen zu den aktuellen, rechtlichen Neuerungen bei Eigentümerversammlungen sowie zur Durchführung von Online- und Hybridversammlungen.

Das Seminar richtet sich an WEG-Verwalter, Sachbearbeiter in WEG-Verwaltungen, Verwaltungsbeiräte und alle anderen, die mit WEG-Verwaltung zu tun haben.

Unter folgendem Link können Sie sich für das Online-
Seminar anmelden:
https://www.vdwbayern.de/kalender/neu-rechtliche-neuerungen-fuer-die-eigentuemerversammlung-moegliche-durchfuehrung-von-online-bzw-hybridversammlungen/