Wie Sie wahrscheinlich bereits der Tagespresse entnommen haben, hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 29.04.2021 das Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die aktuellen Vorschriften würden hohe Emissionsminderungslasten
unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030 zu Lasten der jungen Generation verschieben. Der Gesetzgeber muss nunmehr nachbessern.
Zusammen mit einem verschärften EU-Ziel ist zu erwarten, dass die Entscheidung auf eine stärkere Begrenzung der zulässigen Emissionen auch für Gebäude hinausläuft. Die Wohnungswirtschaft fordert deshalb schnell eine vereinfachte Nutzung lokaler erneuerbarer Energien, die vollständige Anrechnung der Nutzung leitungsgebundener erneuerbarer Energien und einen Rechtsanspruch auf Förderung, damit für Menschen aus den unteren und mittleren Einkommensschichten das Wohnen bezahlbar bleibt.
Pressemitteilung des GdW: Link