Nachdem sich die Regierungskoalition wider Erwarten nun doch auf die Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes verständigt hat, hat der Deutsche Bundestag am 21.04.2021 das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes verabschiedet. Mit diesen Änderungen sollen missbräuchliche Gestaltungen im Rahmen von Share Deals verhindert werden. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes soll dann zum 01.07.2021 in Kraft treten.
Die Änderungen des GrEStG sind erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem 30.06.2021 verwirklicht werden (§ 23 Abs. 18 GrEStG). Darüber hinaus bestehen weitere komplexe Anwendungsregelungen. Im Mitgliederbereich unserer Website finden Sie unter Downloads/GdW einen ersten kurzen Überblick über wesentliche Änderungen. Die Ausführungen geben die jeweilige Gesetzesänderung bzw. Anwendungsregelung nicht vollständig wieder. Hierzu verweisen wir auf die Details im konkreten Gesetzestext.