Am 25.02.20201 hat der Deutsche Bundestag die Verlängerung des sog. Planungssicherstellungsgesetzes bis zum Ablauf des 31.12.2022 beschlossen. Ursprünglich war das Gesetz bis zum 31.03.2021 befristet. Mit dem Gesetz werden im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren notwendige Verfahrensschritte digitalisiert. Relevant ist diese Verlängerung etwa für die Aufstellung von Bebauungsplänen und bei Planfeststellungsverfahren in den Sektoren Energie, Straßenbau und Telekommunikation.

Damit gelten bis zum 31.12.2022 folgende Regelungen:
– Die ortsübliche oder öffentliche Bekanntmachung von Vorhaben oder Plänen, für die die Nutzung von Amtstafeln oder eine Einsicht vorgesehen ist, wird durch Bekanntmachung im Internet ersetzt; daneben wird (weiterhin) eine Veröffentlichung in einem Amtsblatt oder einem anderen Printmedium vorgesehen.
– Die Auslegung von Unterlagen kann grundsätzlich elektronisch im Internet erfolgen; daneben bleibt es aber bei der „analogen“ Einsichtnahme. Dadurch soll niemand von Beteiligungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden.
– Soweit der Erörterungstermin im Ermessen der Behörde liegt, wird klargestellt, dass die Kontaktbeschränkungen und Gesundheitsrisiken auf Grund der COVID-19-Pandemie berücksichtigt werden können. Soweit auf den Erörterungstermin nach den geltenden Bestimmungen nicht verzichtet werden kann, kann er durch eine Online-Konsultation ersetzt werden. Vorgesehen werden entsprechende Regelungen für mündliche Verhandlungen und Antragskonferenzen.
– Coronabedingte Verlängerung der Möglichkeit der Nutzung von Video- und Telefonkonferenzen in Personalratssitzungen.