Der Deutsche Bundestag hat am 25.03.2021 das Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz – LobbyRG) beschlossen. Das Gesetz wird nun dem Bundesrat zur Abstimmung zugeleitet.
Mit dem Lobbyregistergesetz sollen insbesondere eine Registrierungspflicht und weitergehende Regelungen zur integren Interessenvertretung für diejenigen geschaffen werden, die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag bzw. der Bundesregierung (inkl. Unterabteilungsebene) ausüben.
Neben dem GdW können auch die Mitgliedsverbände des GdW von dem Gesetz erfasst sein. Für den Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft enthält das Gesetz eine Ausnahme. Welche konkreten Folgerungen damit verbunden sind, ist derzeit jedoch noch nicht abschließend geklärt. Ein ausführliches Schreiben finden Sie unter Downloads/GdW: GdW Informationen