Das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz – GEIG) wurde am 11.02.2021 vom Bundestag und am 05.03.2021 vom Bundesrat beschlossen und zwischenzeitlich im Bundesgesetzblatt verkündet. Es setzt Vorgaben der Europäischen Union um.
Werden Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen gebaut oder umfassend renoviert, müssen künftig alle Stellplätze mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. Bei Nicht-Wohngebäuden muss mindestens jeder fünfte Stellplatz ausgerüstet und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Ab 2025 muss jedes nicht zum Wohnen genutzte Gebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz ist eine 1:1 Umsetzung der EU Gebäude-Richtlinie 2018/844 in nationales Recht. Es sieht Ausnahmen für Gebäude vor, die kleinen und mittleren Unternehmen gehören und überwiegend von ihnen selbst genutzt werden.
Ladeinfrastruktur für Elektro-Pkw auch in Mehrfamilienhäusern ermöglichen – eigenes Förderprogramm notwendig
Automobilindustrie, Energie- und Wohnungswirtschaft haben in einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesminister Andreas Scheuer (BMVI), Peter Altmaier (BMWi) und Olaf Scholz (BMF) auf den notwendigen Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in und an Mehrfamilienhäusern mit vermieteten Wohnungen hingewiesen. „Wir wollen, dass auch diese Gebäude für die Anforderungen von morgen fit gemacht werden, um die Potenziale für die Elektromobilität zu heben“, heißt es in dem Schreiben. Angesichts der enormen Investitionen sprechen sich die Branchenverbände für ein „eigenständiges Förderprogramm“ für entsprechend leistungsfähige Elektro-Infrastrukturen im Mehrfamilienhausbereich aus. Eine weitere Option sei die Einbindung in ein Förderprogramm für gewerbliches Laden. Die drei Verbände haben den Bundesministern einen konzeptionellen Vorschlag für ein solches Förderprogramm vorgelegt.