Die KfW hat die Förderung für energetische Maßnahmen beim Neubau und der Sanierung von Bestandsgebäuden angepasst. Die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) bündelt ab 01.07.2021 bisherige Förderprogramme im Gebäudebereich, soll Antragsverfahren vereinfachen und erhöht die Mittelausstattung der Programme. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt die bestehenden Programme CO2-Gebäudesanierungsprogramm (EBS-Programme), Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP), Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und Heizungsoptimierungsprogramm (HZO).
Ziel der Richtlinie ist, durch die Bündelung bisheriger Programme die inhaltliche Komplexität zu reduzieren und damit für Unternehmen und Kommunen leichter zugänglich zu machen.
Dabei ist ein ganz wesentlicher Aspekt, dass die gesamte BEG, also die Förderrichtlinien für Einzelmaßnahmen (BEG EM), für Wohngebäude (BEG WG) sowie für Nichtwohngebäude (BEG NWG), von der Europäischen Kommission als beihilfefrei eingestuft wurde. Das bedeutet, dass in Förderanträgen keine für Beihilfen im Sinne des EU-Beihilferechts notwendigen Angaben mehr gemacht werden müssen.
Gefördert werden die Errichtung, der Ersterwerb sowie die Sanierung von Effizienzhäusern. Die Effizienzhausstandards unterscheiden sich durch die Einhaltung verschiedener technischer Mindestanforderungen. Insbesondere Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien sollen verstärkt werden. Weiter geplante Ziele sind Nachhaltigkeitsaspekte, Digitalisierungsmaßnahmen und die Reduzierung von Treibhausgasen. Dabei sollen zukünftig auch die Emissionen bei der Produktion von Baustoffen, Bauteilen und Anlagentechnik stärker berücksichtigt werden.
Fördersystematik
Es gilt der einfache Grundsatz: Je höher die Energieeffizienz des Gebäudes bei Neubau oder nach Modernisierung ausfällt, desto attraktiver ist die Förderung. Dabei sind die Effizienzanforderungen anspruchsvoller als im bisherigen Gebäudeenergiegesetz.
Allerdings ist die Förderung der Gebäudehülle und Anlagentechnik nun im Allgemeinen technologie- und baustoffneutral. Fossile Energieträger werden allerdings nur noch unter bestimmten Voraussetzungen gefördert. Außerdem ist jetzt die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten bei der Fachplanung und Baubegleitung verpflichtend erforderlich.
Es gilt der einfache Grundsatz: Je höher die Energieeffizienz des Gebäudes bei Neubau oder nach Modernisierung ausfällt, desto attraktiver ist die Förderung. Dabei sind die Effizienzanforderungen anspruchsvoller als im bisherigen Gebäudeenergiegesetz.
Allerdings ist die Förderung der Gebäudehülle und Anlagentechnik nun im Allgemeinen technologie- und baustoffneutral. Fossile Energieträger werden allerdings nur noch unter bestimmten Voraussetzungen gefördert. Außerdem ist jetzt die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten bei der Fachplanung und Baubegleitung verpflichtend erforderlich.
Durch zinsverbilligte Kredite mit attraktiven Tilgungszuschüssen werden umfangreiche energetischen Sanierungsmaßnahmen zum Effizienzhaus gefördert, wobei insbesondere der Einsatz erneuerbarer Energien zu hohen Förderquoten führt.
Aber auch nur einzelne Modernisierungsmaßnahmen sog. Einzelmaßnahmen im Bereich der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsanlagen oder Heizungsoptimierung, die zur Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen oder zur Minderung der CO2-Emissionen beitragen, werden gefördert.
Eine Besonderheit stellt die Planung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) dar, der über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren umgesetzt werden kann und mit dem Beratungsbericht eines Energieeffizienz-Experten und dem Erreichen des Effizienzhausstandards endet. Im Gegenzug erhält der Bauherr dafür eine um 5% höhere Förderquote je Einzelmaßnahme auf den Weg dorthin.
Im Mitgliederbereich unserer Website finden Sie unter Downloads/ KfW Informationsschreiben der KfW sowie Seminarunterlagen zum BEG von KfW und GdW.