Die Verwaltung in Bayern soll bürgerfreundlicher und unbürokratischer werden. Ab dem Jahr 2023 müssen daher alle Verwaltungsleistungen auch digital angeboten werden. Gerade bei der Baugenehmigung bietet die Digitalisierung enormes Potenzial zur Beschleunigung und Vereinfachung.
Das Bauministerium hat zusammen mit dem Digitalministerium und ausgewählten Landratsämtern in einem Pilotprojekt den Digitalen Bauantrag erarbeitet. Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 2. Februar beschlossen, dass der Digitale Bauantrag am
1. März an den Landratsämtern Ebersberg, Hof, Kronach, Neustadt a.d.Waldnaab und Traunstein in den regulären Betrieb geht. Ziel ist der sukzessive flächendeckende Einsatz an allen Unteren Bauaufsichtsbehörden in Bayern.
Die rechtlichen Voraussetzungen für den digitalen Bauantrag wurden mit der vom Bayerischen Landtag beschlossenen Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und einer auf ihr basierenden Rechtsverordnung geschaffen. Letztere trat am 1. März 2021 in Kraft. Seit diesem Stichtag wird es im Zuständigkeitsbereich der teilnehmenden Landratsämter allen Planern ermöglicht, digitale Bauanträge zu stellen. Zeitgleich werden weitere Online-Assistenten für alle gängigen bauaufsichtlichen und abgrabungsaufsichtlichen Anträge und Anzeigen angeboten. Dazu zählen etwa Abgrabungsanträge, Vorbescheidsanträge, Baubeginnsanzeigen und Beseitigungsanzeigen.
Als erstes bayerisches Wohnungsunternehmen hat die GWG Ebersberg einen digitalen Bauantrag beim Landratsamt Ebersberg eingereicht. In der Nacht zum 1. März um 00:06 Uhr. Gebaut wird ein Mehrfamilienhaus in Kirchseeon.