Seit Anfang Februar ist die neue Bayerische Bauordnung in Kraft. Damit will der Freistaat die Voraussetzungen für einfacheres und schnelleres, aber auch für nachhaltiges, flächensparendes und kostengünstiges Bauen schaffen. In der vdw aktuell 26/2020 haben wir ausführlich über die beschlossenen Änderungen berichtet.
Hier noch einmal die wichtigsten Punkte:
  • Das Abstandsflächenrecht wird deutlich vereinfacht. Die Abstandsflächen werden auf 40% der Wandhöhe (H) reduziert.
  • Verfahrenspflichten werden künftig auf die Fälle konzentriert, in denen eine präventive Prüfung unbedingt notwendig ist. Deshalb wird der Dachgeschossausbau innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen nach § 34 Abs. 1 BauGB genehmigungsfrei gestellt.
  • Mit der Typengenehmigung durch das Bayerische Bauministerium wird – auch für den Wohnungsbau – das serielle Bauen gestärkt. Sie wirkt wie ein baurechtlicher Nachweis und ist für fünf Jahre gültig.
  • Eine verfahrensbeschleunigende Wirkung soll die im vereinfachten Genehmigungsverfahren für Wohnungsbauvorhaben geltende Genehmigungsfiktion haben.
  • Eine weitere wesentliche Änderung sieht vor, dass der Baustoff Holz in allen Gebäudeklassen verwendet werden kann.