Das Bundeskabinett hat die sog. Mietspiegelreform beschlossen. Gegenüber dem Entwurf des Justizministeriums hat das Bundeskabinett Änderungen vorgenommen, die sich insbesondere auf die Art und Weise der Mietspiegelerstellung und der Datenerhebung beziehen. Vergleichswohnungen und Mietdatenbank sollen Begründungsmittel bleiben. Entsprechend dem Koalitionsvertrag hält auch der Entwurf des Bundeskabinetts an der Verlängerung des Bindungszeitraums von zwei auf drei Jahre fest. Es wird erwartet, dass der Entwurf im ersten Quartal 2021 im Bundestag beraten wird.
Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.