In der letzten Aktualisierung der FAQ-Corona (Steuern) hat die Finanzverwaltung zur Übernahme der Kosten von Covid-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests) wie folgt Stellung genommen: Aus Vereinfachungsgründen ist von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist kein Arbeitslohn (FAQ, VI, 11.).