München (20.01.2021) – Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen und der Deutsche Mieterbund Landesverband Bayern fordern bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes, die Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses in der Betriebskostenverordnung beizubehalten. Für Mieter soll es ein Opt-out-Recht zum Ausstieg aus der Umlagefinanzierung und der Nutzung des Breitbandanschlusses geben. Damit unterstützen die beiden Landesverbände die Position des Deutschen Mieterbundes und des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.
Die Wohnungswirtschaft warnt seit Bekanntwerden der Vorschläge zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Sommer 2020 vor den Folgen einer Abschaffung der Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses. Sie befürchtet höhere finanzielle Belastungen der Mieter durch eine Einschränkung des Wettbewerbs, das Ausbremsen des Glasfaserausbaus sowie ein vertrags- und mietrechtliches Chaos.
„Fernsehen darf nicht teurer werden“, bringt es VdW Bayern-Verbandsdirektor Hans Maier auf den Punkt. Wir brauchen hier dringend eine pragmatische Lösung für Mieter und Wohnungsunternehmen.
Die Position von Wohnungswirtschaft und Mieterbund Bayern haben die beiden Verbände in einem gemeinsamen Schreiben an den bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger dargelegt und auch bei Justizminister Georg Eisenreich dafür geworben.
Opt-out-Recht eröffnet Mietern mehr Spielraum
Wohnungswirtschaft und Mieterbund sprechen sich für ein gesetzliches Opt-out-Recht für Mieter aus, die aus der Umlagefinanzierung und Nutzung des Breitbandanschlusses aussteigen wollen. Bei Mietern, die nicht aussteigen wollen, sollten Wohnungsunternehmen weiterhin die Kosten für den Kabelanschluss über die Betriebskostenumlage abrechnen dürfen.
Monika Schmid-Balzert, Geschäftsführerin des DMB Landesverband Bayern e.V., erklärt: „Mit dieser Lösung können alle profitieren: Die MieterInnen haben ein Auswahlrecht, was die Betriebskosten in diesem Punkt günstiger machen könnte, der Breitbandausbau bleibt bezahlbar und die Anbieterstrukturen werden erhalten.“
Um neue, für die Mieter ebenfalls günstige Lösungen zu ermöglichen und die Opt-out-Option insgesamt wirtschaftlich schultern zu können, fordert die Wohnungswirtschaft ein entschädigungsloses Sonderkündigungsrecht für Verträge mit Telekommunikationsunternehmen, die auf Abrechnungsbasis abgeschlossen wurden.
Versorgung von Transferleistungsempfängern nicht vergessen
Deutscher Mieterbund und Wohnungswirtschaft weisen darauf hin, dass auch die Versorgung von Transferleistungsempfängern zwingend bedacht werden muss. Aktuell werden Kabelgebühren als Kosten der Unterkunft übernommen, weil die Betriebskostenumlage für den Mieter unausweichlich anfällt. Wird dies verändert, muss dafür gesorgt werden, dass Kabelgebühren auch weiterhin für Transferleistungsempfänger übernommen werden, sei es als Kosten der Unterkunft oder als Be-standteil des dann entsprechend zu erhöhenden Regelbedarfs
Hintergrund
Am 16.12.2020 hat das Bundeskabinett die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKMoG) beschlossen. Der Bundesrat wird am 12. Februar 2021 darüber entscheiden.