Die Förderrichtlinien zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)” sind nunmehr final ressortabgestimmt. Wie geplant startet zum 01.01.2021 die Zuschussvariante der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA und löst die entsprechenden Fördertatbestände des Marktanreizprogramms „Heizen mit erneuerbaren Energien” (MAP), des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) sowie der Heizungsoptimierung (HZO) ab.

Die BEG EM und die diesbezüglichen Änderungen des MAP und APEE wurden Ende 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Richtlinien BEG für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG), die erst zum 01.07.2021 in Kraft treten, werden dort Anfang 2021 veröffentlicht. Bis zum 30.06.2021 können Förderkredite und Zuschüsse für Effizienzhäuser und -gebäude weiterhin bei der KfW im Rahmen der Programmlinie „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ beantragt werden, damit für den Endkunden bis zur Ersetzung dieser Förderangebote durch die BEG keine Förderlücke entsteht. Das Technologieeinführungsprogramm „Zuschuss Brennstoffzelle” (KfW 433) wird unabhängig davon auch weiterhin als eigenständige Förderung neben der BEG bestehen bleiben. Weitere Informationen zum BEG-Start finden Sie unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html. Weiterhin möchten wir auf die FAQ zur BEG hinweisen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html

Das BMWi führt seit dem Sommer Gespräche mit der EU-Kommission zur beihilferechtlichen Bewertung der BEG. Nach dem jetzigen Stand der Gespräche gehen wir davon aus, dass zumindest die Förderung in Bezug auf die Wohnungswirtschaft wie bisher beihilfefrei gestellt werden kann. Offen ist, ob sich dies auch auf die Förderung von Nicht-Wohngebäuden beziehen wird. Die Europäische Kommission ist über den beihilfefreien Start der BEG EM informiert. Die Konsultationen werden fortgesetzt und sollen Anfang des Jahres 2021 abgeschlossen werden.