Die Bundesnetzagentur hat aktuell noch einmal darauf hingewiesen, dass die Frist für die nachträgliche digitale Registrierung von Stromerzeugungsanlagen am 31. Januar 2021 endet. Dies betrifft u.a. die Solar- und KWK-Anlagen sowie die ortsfesten Batteriespeicher, welche vor dem 01.07.2017 bzw. 31.01.2019 in Betrieb genommen wurden.
Alle Akteure des Strom- und Gasmarktes sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen auf www.marktstammdatenregister.de zu registrieren. Von der Registrierung hängen die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ab. Bis zum Ende der Übergangsfrist am 31. Januar 2021 müssten noch etwa 350.000 Bestandsanlagen registriert werden, für ca. 130.000 Anlagen könnte ein vorübergehender Auszahlungsstopp einsetzen.
Informationen zur Registrierung gibt die Bundesnetzagentur hier:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/DatenaustauschundMonitoring/Marktstammdatenregister/MaStR_node.html