Das Bundeskabinett hat am 16.12.2020 einen Gesetzentwurf für die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKMoG – Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) auf den Weg gebracht. „Dieses Gesetz sollte so auf keinen Fall den Bundestag passieren, weil es sachlich und fachlich begründete Einwände ignoriert“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Der Entwurf steht inhaltlich massiv in der Kritik. Der GdW ist überzeugt, dass weder für eine Abschaffung der Betriebskostenverordnung (Art. 14 TKMoG E) noch für eine darauf zielende Opt-Regelung (§ 69 Abs. 2 TKMoG E) eine europa- oder telekommunikationsrechtliche Grundlage vorhanden ist, die einen derartigen Eingriff in das Mietrecht rechtfertigt.

„Darüber hinaus sind die Folgen dieses Gesetzentwurfs unsozial und ein fatales Signal an die Wohnungsunternehmen und Netzbetreiber. Mieter und besonders Mieter mit geringem Einkommen werden deutlich höher belastet und die Planungssicherheit für Unternehmen wird mit diesem Gesetz über Bord geworfen“, sagt Gedaschko. Eine aktuelle Umfrage allein bei den Mitgliedern der Regionalverbände im GdW hat ergeben, dass bei Betrachtung künftig vermehrter Glasfaserinvestitionen die Höhe der umzulegenden Entgelte weiterhin günstig bleibt. Bei dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Wegfall der Umlagefähigkeit würden solche Kosten für den Mieter um 100 bis 200 Euro pro Jahr und Haushalt höher liegen. Und Haushalte mit geringem Einkommen, deren Kosten der Unterkunft (Miete plus Betriebskosten) vom Sozialhilfeträger übernommen werden, müssten diese Kosten künftig aus der eigenen Tasche bezahlen.

Die künftigen Glasfaser- und Breitbandinvestitionen von Wohnungsunternehmen und Netzbetreibern brechen aufgrund wegfallender Kalkulationsgrundlagen ein. Allein die Unternehmen der Wohnungswirtschaft planen bis Ende 2025, 2 Millionen Wohnungen an Glasfasernetze anzubinden. Bei Wegfall der Umlageoption wird nur noch ein geringer Teil dieser Investitionen stattfinden können, da die Refinanzierung nicht gesichert ist. Zahlreiche mittelständische Netzbetreiber werden aufgrund geringerer Refinanzierungsoptionen im Wettbewerb aufgeben müssen.

„Kaum nachzuvollziehen ist auch der kurzfristige Eingriff in laufende Verträge und die de facto Abschaffung des Bestandsschutzes“, sagt Gedaschko. Vorgesehen ist laut Entwurf eine 2-jährige Frist. Für Tausende laufende Gestattungsverträge zwischen Wohnungsunternehmen und Netzbetreibern sowie für Millionen von Mietern werde damit kurzfristig ein vertragsrechtliches Chaos ausgelöst und eine für Staat, Investoren und Mieter effiziente Breitbandförderung würde beendet werden.