Zur Erinnerung bezüglich der Zuständigkeit der IHK für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger oder Baubetreuer teilen wir Ihnen nochmalig Folgendes mit: Die IHK für München und Oberbayern hat zum 1. Januar 2020 die ausschließliche Erlaubnis- und Aufsichtszuständigkeit für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer mit Hauptniederlassung in Bayern mit Ausnahme des Kammerbezirks der IHK Aschaffenburg übernommen. Für Prüfungsberichte von Prüfungen nach § 16 MaBV bzw. Negativerklärungen ab dem Berichtsjahr 2019 (d.h. von Prüfungen, die im Jahr 2020 und später durchgeführt werden) ist in Bayern nun die IHK für München und Oberbayern (Ausnahme: Kammerbezirk der IHK Aschaffenburg) zuständig. Der jeweilige Prüfungsbericht bzw. die Negativerklärung ist jeweils bis 31.12. des Folgejahres dort einzureichen.
Unternehmen mit einem Internetauftritt müssen ab dem 1. Januar 2020 ihr Internetimpressum an die neue Zuständigkeitsregelung anpassen.
Die Negativerklärung kann auch online abgegeben werden unter http://www.ihk-muenchen.de/34c-gewo/