Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2021 4,4 Prozent betragen. Dies hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitgeteilt. Durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel in Form eines Entlastungszuschusses konnte ein Anstieg des Abgabesatzes auf 4,7 Prozent im Jahr 2021 vermieden werden. Zur Abgabe verpflichtet sind alle Unternehmen die nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler bzw. Publizisten vergeben (z.B. Gestaltung der Internetseite, Erstellung von Werbebroschüren, Werbeflyern oder Werbeanzeigen, Gestaltung des Geschäftsberichtes, Auftritt von Künstlern auf Betriebsveranstaltungen). Bis spätestens 31.03.2021 ist die Meldung zur Künstlersozialabgabe für das Jahr 2020 zu erstellen.