Die Bundesregierung hat am 28.10.2020 eine Mindestlohnerhöhung beschlossen. Die für die Festsetzung des Mindestlohns zuständige Mindestlohnkommission wog die Argumente beider Seiten ab und beschloss einstimmig eine Anhebung des Mindestlohns in vier Stufen:
zum 01.01.2021 9,50 Euro
zum 01.07.2021 9,60 Euro
zum 01.01.2022 9,82 Euro
zum 01.07.2022 10,45 Euro
zum 01.07.2021 9,60 Euro
zum 01.01.2022 9,82 Euro
zum 01.07.2022 10,45 Euro
jeweils brutto je Zeitstunde.
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 28. Oktober 2020 wird die Empfehlung der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020 umgesetzt.
Für Arbeitgeber, die tarifgebunden sind, gelten die Stundensätze, die laut ihrem jeweiligen Tarifvertrag zu zahlen sind, wenn diese höher ausfallen als die o.g. Mindestlöhne. Für Wohnungsunternehmen, die dem wohnungswirtschaftlichen Tarifvertrag anwenden, beträgt der Mindestlohn ab 01.01.2021 € 13,44 (Lohntafel) bzw. € 14,00 (Gehaltstafel). Für Wohnungsunternehmen, die den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes anwenden, beträgt der Mindestlohn ab 01.01.2021(gültig bis 31.03.2021) weiterhin € 11,38.