München (31.03.2020) – Am 1. April 2020 tritt das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht in Kraft. Ein Baustein des Gesetzes ist der mietrechtliche Kündigungsschutz, der Kündigungen wegen Zahlungsschwierigkeiten in Folge der Corona-Pandemie verhindern soll. Ein wichtiger Schritt, der vielen Menschen eine große Sorge nimmt, finden der Deutsche Mieterbund Landesverband Bayern und der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen. Die beiden Verbände appellieren aber auch für den Schutz der Vermieter. „Auch Wohnungsunternehmen brauchen in dieser Notzeit Sicherheit. Ihre Liquidität muss unbedingt erhalten bleiben“, sagt VdW Bayern-Verbandsdirektor Hans Maier. „Mieter und Vermieter dürfen sich nicht gegeneinander ausspielen lassen. Sonst droht eine gefährliche gesellschaftliche Entwicklung“, ergänzt Monika Schmid-Balzert, die Geschäftsführerin des DMB Bayern.

Bereits am 18. März hatte die Wohnungswirtschaft gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund einen „Sicher-Wohnen-Fonds“ als Solidarfonds gefordert, um die Zahlungsfähigkeit der Wohnungsunternehmen zu sichern und radikale Sparmaßnahmen zu verhindern. Das Ziel: Mieter sollen ihre Wohnungen bei Zahlungsproblemen nicht verlieren und Ver-mieter weiterhin handlungsfähig bleiben. „Wir brauchen in diesen Zeiten die Solidarität von Mietern und Vermietern,“ bekräftigt Schmid-Balzert.
Die drohenden Mietrückstände aufgrund der Corona-Krise werden Vermieter und Mieter gleichermaßen treffen. Auch die Wohnungsunternehmen müssten die notwendigen Zahlungen zum Unterhalt der Wohnungen weiterhin leisten können. Bisher sei die Wohnungswirtschaft mit dieser Forderung leider beim Gesetzgeber auf taube Ohren gestoßen. „Doch als Vermieter sind wir auch Arbeitgeber und regionaler Wirtschaftsfaktor. Gerade in strukturschwachen Regionen können die Wohnungsunternehmen Mietausfälle nur sehr kurz überstehen“, sagt der Verbandsdirektor.

Solidarfonds soll unbürokratisch eingerichtet werden
Zwar bedeutet die Möglichkeit die Miete zu stunden, dass zunächst eine Atempause ermöglicht wird. Aber bis spätestens 30.06.2022 müssen die Mieten nachgezahlt werden. Daher soll der Fonds den durch Covid-19 bedingten Mietausfall als Zuschuss oder zinsloses Darlehen übernehmen und an den Vermieter auszahlen, um so das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter nicht zu belasten. „Ohne finanzielle Unterstützung werden von der Krise gebeutelte Mieter, kleine Selbstständige, aber auch viele Gewerbetreibende, nach der Pandemie den Rückstand nicht oder allenfalls nur teilweise ausgleichen können. Daher muss dieser Solidarfonds, den inzwischen immer mehr Verbände und PolitikerInnen befürworten, jetzt schnell und unbürokratisch eingerichtet werden“, erläutert Monika Schmid-Balzert.
„Mieter und Vermieter müssen hier an einem Strang ziehen, da beide aufeinander angewiesen sind“, so Monika Schmid-Balzert weiter.

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